AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Smilla Bootsvermietung
Guido Lück
Kienofenpromenade 3
17279 Lychen
www: Smilla Bootsvermietung.de Email: info@smilla-Bootsvermietung.de
IBAN: DE65170560600101027419 BIC: WELADED1UMP
der Vertrag zustande.
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen Smilla Bootsvermietung als Vermieter und dem Mieter abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.
Der Mietvertrag gilt als vollends abgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter eine Auftragsbestätigung zukommen lässt. Der Vermieter behält sich vor, von einer Reservierung zurückzutreten, wenn 14 Tage nach Zustellen der Auftragsbestätigung die vereinbarte Anzahlung nicht eingegangen ist. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht von 50 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 21. Tag vor Reisebeginn und 100% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn. Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Mietpreises erhoben. Können die Boote für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter. Der Mietpreis ist, wenn nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung anders geregelt, zur Hälfte 10 Tage nach Vertragsabschluss, der Restbetrag 10 Tage vor Antritt der Reise fällig. Die Kaution in Höhe von 500,00 € / 1.000,00 € muss am Standort Lychen bei Mietbeginn in bar hinterlegt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht durch ihn verschuldeten Nichtverfügbarkeiten ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein Ersatzboot zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Der Mieter erhält in diesem Fall seine bis dahin geleisteten Mietzahlungen zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/BJNR057210000.html Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Die
Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Rettungsmittel (Schwimmwesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.
Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatzansprüchen. Wird ein Unfall oder eine Havarie selbst verschuldet und ein Hilfeeinsatz notwendig, ist hierfür ein Stundensatz von 80,00 € brutto zu entrichten.
Die Übernahme erfolgt zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Für eine Abweichung von mehr als 2 Stunden von der vereinbarten Zeit kann der Vermieter eine Aufwandentschädigung von 20,00 EUR pro Stunde berechnen. Bei Übernahme des Bootes ist von Vermieter und Mieter gemeinschaftlich das Inventar und der Zustand des Bootes an Hand einer Checkliste zu überprüfen. Das Boot wird in charterbereitem Zustand und gereinigt übergeben. Die Rückgabe der Boote muss zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises. Das Boot ist vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und gereinigt (besenrein und Geschirr abgewaschen) mit entleertem Fäkalientank und wieder aufgefüllten Trinkwassertank zurückzugeben Sollten die Tanks nicht wie vorab beschrieben übergeben werden, ist eine Aufwandspauschale von 50,00 € zu entrichten. Kosten für verbrauchten Treibstoff bzw. Verluste an Material müssen vom Mieter sofort durch Barzahlung beglichen werden.
Treibstoffkosten werden je nach Boot in unterschiedlichen Höhen fällig. Abgerechnet wird je volle Betriebsstunde. Darin enthalten sind sämtliche Kosten für Treibstoff, Schmiermittel, Wartung und Verschleißrücklagen. Abhängig der Motorengrößen berechnen wir für den Kormoran 1260 (Smilla) 14,00 € pro Betriebsstunde und für die Pénichette 9,00 € pro Betriebsstunde. Alle Stromerzeuger werden mit 6,00 € je Betriebsstunde verrechnet.
Wenn die Kaution zur Begleichung der Restforderung wie Treibstoff, Verlust und Schäden nicht ausreicht, erfolgt eine Rechnungsstellung. Der Mieter hat den noch ausstehenden Betrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungszugang zu begleichen. Die Kosten der Endreinigung (gesamt 100,00 €), werden ebenfalls am Tag der Abreise mit der Kaution verrechnet. Der Mieter erklärt ausdrücklich:
Die Boote sind zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflichtversicherung 1,5 Millionen € für Personenschäden; 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden. Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem Charterboot
entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt nicht dem Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung. Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Wir empfehlen eine zusätzliche private Haftpflicht für Motorboote oder eine Skipperhaftpflicht (z.B. beim ADAC) abzuschließen, um für mögliche selbstverschuldete Schäden abgesichert zu sein.
Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei Sichtweiten unter 200 m und bei Windstärke 4Bft oder höher ist verboten. Aus technischen Gründen ist das Grillen auf den Pénichettes nicht möglich. Der Umgang mit offenem Feuer an Bord und das Rauchen im Boot sind verboten. Haustiere sind auf Anfrage erlaubt. Das Benutzen des Daches als
Sonnendach ist auf eigenes Risiko gestattet. Vorhandene Solarpaneele dürfen auf keinen Fall betreten oder anderweitig belastet werden. Das Boot darf nur von Personen geführt werden, die nicht infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes behindert sind. Das Boot darf nicht von Personen unter 18 Jahren geführt werden. Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen nicht überschritten wird. Die Mindestbesatzungszahl liegt bei 2 Personen (Grund: sicheres An- und Ablegen). Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Gegenstände und Abfälle ins Wasser gelangen, keine Uferpflanzen beschädigt werden und Tiere in ihrem Lebensraum nicht mutwillig beeinträchtigt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher verstaut ist. Der Mieter hat sich beim Führen des Bootes umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und einen genügenden Sicherheitsabstand zu wahren. Den durch Segel- und Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall die Vorfahrt zu gewähren. Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen, als dem vereinbarten Zielort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten, die durch die Rückführung und Verspätung des Bootes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht an Dritte zu überlassen. Der Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes. Bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sind der Vermieter und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich telefonisch zu informieren. Bei Schäden an Personen oder am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung der Wasserschutzpolizei, des Schleusenwartes, Fischers, Hafenmeisters oder des Unfallgegners. Reparaturen von entstandenen Schäden obliegen dem Vermieter.
Smilla-Bootsvermietung, Guido Lück Januar 2024